Fashion-Outlet Zwickau bleibt geöffnet

Das Fashion-Outlet Zwickau bleibt zunächst geöffnet. Das hat das Verwaltungsgericht Chemnitz entschieden, nachdem der Betreiber des Geschäftes gegen eine Nutzungsuntersagung juristisch vorgegangen war. Das 32-seitige Schreiben der Juristen ist heute per Post bei der Zwickauer Stadtverwaltung eingegangen.

Unklar ist bislang, ob die Stadt gegen den Beschluss Beschwerde einlegt. Dafür hat sie zwei Wochen Zeit.

Die Verwaltung hatte dem Outlet am 15. März eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen und den Schritt damit begründet, dass für den Verkauf von Bekleidungsartikeln in dem früheren Möbelhaus ein Antrag auf Nutzungsänderung nötig sei. Zwar gebe es einen Vorhabens- und Erschließungsplan aus dem Jahre 1992 – dieser könne wegen eines Formfehlers jedoch nicht als Rechtsgrundlage für die Nutzung als Outlet herangezogen werden.

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