Fahrzeugkauf mit Versicherungswechsel

Im Frühjahr machen Autohändler meist gute Geschäfte. Wer jetzt Ausschau nach einem Neu- oder Gebrauchtwagen hält, sollte nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Folgekosten im Auge behalten. Bei der Auswahl guter und preiswerter Kfz-Haftpflicht- und KASKO- Versicherungen kann die Verbraucherzentrale Sachsen helfen. Bei einem Fahrzeugwechsel oder einer Neuzulassung kann die Kfz-Versicherung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gewechselt werden. Mit der Abmeldung des alten Fahrzeugs endet die Kfz-Versicherung automatisch. Oft bieten Autohändler dem Käufer den Abschluss neuer Versicherungen gleich mit an. Das ist bequem, aber aus Verbrauchersicht nicht immer die günstigste Lösung. Deshalb sollte darauf nicht vorschnell eingegangen werden. „In der Regel fehlt dem Verbraucher in dieser Situation die Möglichkeit, die Leistungen und Prämien zu vergleichen,“ sagt Sigrid Woitha von der Beratungsstelle in Zwickau. Die Verbraucherzentrale rät dazu, sich in Ruhe einen Überblick über die unterschiedlichen Angebote verschiedener Versicherer zu verschaffen. In Zeiten wieder steigender Kfz-Versicherungsprämien lässt sich so mancher Euro sparen. Außerdem werden dem Kunden im Autohaus neben der Kfz-Haftpflicht- und der KASKO-Versicherung gern auch gleich noch Schutzbriefe, Unfall- und Rechtsschutzversicherungen offeriert. Diesbezüglich sollte zuerst der tatsächliche Bedarf geprüft werden.

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