„Erhöhte Haftempfindlichkeit von Ausländern“ – OLG hebt Zwickauer Urteil auf

Ein mildes Gerichtsurteil, weil der algerische Angeklagte eine, so wörtlich, „erhöhte Haftempfindlichkeit“ habe – viele hatten darüber Ende April den Kopf geschüttelt. Nun hat das Oberlandesgericht Dresden den Richterspruch vom Landgericht Zwickau aufgehoben und der Revision der Staatsanwaltschaft stattgegeben. Somit müssen die Zwickauer Juristen erneut über den Fall entscheiden. Der Angeklagte Adel S. muss sich wegen mehrerer Delikte verantworten, darunter Körperverletzung, Einbruch, Diebstahl, versuchten Raubes sowie Unterschlagung und Erschleichen von Leistungen. Die geringe Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wurde damit begründet, dass der Algerier keine sozialen Kontakte in Deutschland habe, und somit einer erhöhten Haftempfindlichkeit unterliege.

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