Reichenbach – Eine 91-Jährige ist am Dienstagmittag von ihrer angeblichen Enkeltochter angerufen und um eine größere Geldsumme gebeten worden, welche sie alsbald abholen kommen wollte. Da die Frau Zweifel an der „Echtheit“ ihrer angeblichen Enkelin hatte, verständigte sie die Polizei. Die Beamten nahmen eine Betrugsanzeige auf. Nach Ansicht der Polizei ist der Fall ein gutes Beispiel für das richtige Verhalten nach derartigen Anrufen. Bei Geldforderungen per Telefon sollten sich die Angerufenen immer rückversichern, ob der vorgebliche Anrufer auch tatsächlich der „Enkel“ oder „gute Bekannte“ oder „alter Schulfreund“ ist. Bei Zweifeln sollte niemals der Geld- oder Wertgegenstandforderung entsprochen werden und stattdessen umgehend die Polizei verständigt werden.

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