Einfrieren der Sonder- bedarfszuweisungen entlastet Kreishaushalt
Durch das Einfrieren der Sonderbedarfszuweisungen auf den Stand von 2011 wird der Kreishaushalt bis 2015 um knapp 14,6 Mio. € entlastet. Bei der Zuweisung handelt es sich um Sonderzahlungen des Freistaates an den Landkreis, der die strukturelle Mehrbelastung durch die Kreisgebietsreform ausgleicht. Hätte das Land nicht eingelenkt, hätte die Kreisumlage weiter erhöht werden müssen, damit u. a. in Zwickau freiwillige Sozialleistungen weiter hätten gezahlt werden können.