Ein Jahr Bewährung wegen Böllerattacke

Amtsgericht_SchildWegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung wurde ein 24-jähriger Zwickauer heute zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte Christoph M. am Neujahrstag 2014 zwei Sprengkörper an einem Schaufenster in der Marienthaler Straße deponiert und zur Explosion gebracht. Durch die erste Explosion ging zunächst nur eine Scheibe zu Bruch. Die zweite beschädigte mehrere Fensterscheiben, aber auch das Geschäft und die Auslagen. Am Gebäude entstanden Schäden von rund 1.200 Euro, die Schadenshöhe im Geschäft beläuft sich auf rund 5.600 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, die Verteidigung Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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