DGB-Rechtsschutz erstreitet 12 Millionen Euro

Arbeitsgericht_LogoDer DGB-Rechtsschutz hat 2010 vor den Arbeits- und Sozialgerichten insgesamt 12 Millionen Euro für die Gewerkschaftsmitglieder in der Region Südwestsachsen erstritten. Auf Verfahren im Arbeitsrecht entfielen rund 11 Millionen Euro, im Sozialrecht rund 1 Million Euro. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 4.330 neue Verfahren aufgenommen. Den größten Teil der arbeitsrechtlichen Streitigkeiten machten Auseinandersetzungen zum Arbeitsentgelt aus. Rund 35 Prozent der arbeitsrechtlichen Verfahren betrafen Kündigungsschutzklagen. Beim Sozialrecht entfielen 65 Prozent der Verfahren auf Streitigkeiten im Bereich des SGB II (Hartz IV). Den zweitgrößten Block (10 Prozent) machten Auseinandersetzungen in der Rentenversicherung aus.

Bei den Verfahren entstehen Gewerkschaftsmitgliedern keine Kosten. Auch die bei Versicherungen übliche Selbstbeteiligung entfällt. Zudem besteht nicht das Risiko, gekündigt zu werden, wenn man mehrmals im Jahr den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen möchte.

In diesem Monat feierte der DGB Rechtsschutz sein 20-jähriges Bestehen in den neuen Bundesländern.

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