DFB folgt der Beschwerde des FSV Zwickau

Der DFB folgt der Beschwerde des FSV Zwickau und reduziert antragsgemäß den Betrag des Liquiditätsnachweises im Nachlizenzierungsverfahren

Der Betrag der nachzuweisenden Liquidität wurde auf 670.000 reduziert und der vom DFB festgelegte Katalog der Liquiditätsnachweismöglichkeiten antragsgemäß erweitert.

Insbesondere Letzteres ist von Bedeutung, da der Nachweis zusätzlicher Liquidität auch durch Kosteneinsparungen erbracht werden kann.

Aktuell verhandelt der Verein außerhalb des Bereichs der Stadionmiete über weitere nennenswerte Kosteneinsparungsmöglichkeiten.

Da die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, können derzeit keine weiteren Angaben zu diesen Einsparungsmöglichkeiten gemacht werden.

Wie bereits angekündigt, wird außerdem Anfang des neuen Jahres die Aufnahme eines Kredites zum Nachweis der erforderlichen Liquidität mit potentiellen Kreditgebern verhandelt.

 

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