Derzeit keine Urnenbeisetzungen auf Städtischen Friedhöfen möglich
Auf Grund der aktuellen Lage können ab sofort bis auf weiteres auf den kommunalen Friedhöfen Zwickaus – neben feierlichen Abschiednahmen – auch keine Urnenbeisetzungen mehr stattfinden.
Alle Urnen werden ab sofort kostenfrei im Krematorium eingelagert und eine Urnenbeisetzung zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht.
Die vorgeschriebene Frist für Urnenbeisetzungen liegt laut Sächsischen Bestattungsgesetz bei 6 Monaten nach Einäscherung.
Ausnahmen bilden anonyme Bestattungen ohne Angehörige. Diese finden statt.
Eine andere Regelung sieht das Gesetz bei Erdbestattungen vor.
Das besagt, dass Verstorbene frühestens nach 48 Stunden bzw. innerhalb von 8 Tagen erdbestattet werden müssen. Erdbestattungen können mit Angehörigen unter besonderen Auflagen stattfinden, da diese unter „triftige Gründe“ der vorläufigen Ausgangsbeschränkungen fallen.
Beerdigungen sind jedoch nur im engsten Familienkreis und bis 15 Personen möglich.
Feiern in den Trauerhallen werden nicht durchgeführt.