Das digitale Erbe – Datenspuren im Netz

tastatur1Schon in der sogenannten „analogen“ Welt ist es als Erbe nicht immer einfach, alle Verbindlichkeiten, Verträge oder gar Rechte des Erblassers ausfindig zu machen. Weitaus schwieriger kann die Recherche zum digitalen Nachlass sein. Als Erbe muss man sich die Fragen stellen, ob es noch laufende Onlineverträge gibt, die erfüllt oder beendet werden müssen, ob der Verstorbene eine besondere Form des Andenkens wünscht und was mit den gespeicherten Daten geschehen soll. „Hilfreich ist es dann, wenn der Erblasser dazu bereits Vorsorge getroffen hat“, so Sigrid Woitha von der Verbraucherzentrale Sachsen. Möglich ist das beispielsweise mit einem Testament oder einer Vorsorgevollmacht. Darin sollte ein Bevollmächtigter bestimmt werden, der sich um den digitalen Nachlass kümmert. Es sollte klargestellt werden, was mit den Accounts und den Daten passieren soll und wie mit dem Andenken zu verfahren ist. Empfohlen wird, eine Passwortliste für wichtige Online-Zugänge zu führen und in der Vorsorgevollmacht deren Ablageort anzugeben.

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