Crimmitschauer Stadtrat beschließt Fluthilfe

Der Crimmitschauer Stadtrat hat eine Richtlinie zur Gewährung einer Hochwasser-Soforthilfe für private Haushalte beschlossen. Die Wiederherstellung von Heizungs- und Warmwasseranlagen wird mit 500 Euro bezuschusst. Die Hilfe kann bei Sachschäden sowie Schäden an Hausrat/Inventar an bzw. in selbstgenutztem Wohnraum in Anspruch genommen werden, wenn mindestens teilweise das Erdgeschoss oder höher liegende Etagen in Wohngebäuden betroffen sind. Voraussetzung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein geschätzter Mindestschaden in Höhe von 1.000 Euro je Haushalt. Anträge auf die Soforthilfe sind bis zum 1. Juli bei der Bewilligungsstelle, Stadtverwaltung Crimmitschau, Fachbereich Finanzen einzureichen.

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