Cannabiskonsum teillegalisiert – so denken die Zwickau darüber

Für viele von uns hörte es sich vielleicht wie ein Aprilscherz an, aber das war die Nachricht nicht. Seit dem 1. April 2024 gilt die Teillegalisierung von Cannabis. Das bedeutet, dass jetzt der Besitz von kleineren Mengen der Droge nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden soll.

 

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