Bußgeldkatalog unanständig? Rechtsanwalt klärt auf

Seit dem 28.4.2020 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Zweifellos bringt dieser für Fußgänger und Radfahrer mehr Sicherheit. Einen regelrechten Aufschrei gab es hingegen bezüglich der Strafen für zu schnelles Fahren. So muss bei Verstößen gegen die höchstzulässige Geschwindigkeit nun mit verschärften Sanktionen gerechnet werden. Konkrete Forderungen gibt es derzeit Seitens verschiedener Parteien, diese angedachten Strafen bei Geschwindigkeitsübertretungen zügig zurückzunehmen. Signale kommen aktuell aus dem Bundesverkehrsministerium, hier wieder zurückzurudern. Wir haben uns heute mit einem ausgewiesenen Fachmann in Sachen Verkehrsrecht verabredet, um einmal zu erfahren wie er darüber denkt.

 

About Post Author