Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Verordnungen

Mit Datum vom gestrigen Tage wurde ein Bußgeldkatalog zur Eindämmung des Coronavirus erlassen, welcher mit Wirkung vom heutigen Tage in Kraft tritt. Ziel ist es, Verstöße gegen die Verordnung des Sächsischen Staatsmini- steriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus zu ahnden.  In der Praxis heißt das, dass beispielsweise Personen, die ihr Zuhause ohne triftigen Grund verlassen, mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro rechnen müssen. Als triftige gründe gelten hier Wege zum Arzt, in die Apotheke und lebenswichtige Einkäufe. Außerdem werden Besuche in Pflege-und Seniorenheimen mit bis zu 500 Euro abgestraft.

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