Bußgeldbescheide wegen verbotswidriger Ladenöffnung am 5. Dezember 2010
Zwei Zwickauer Möbelhäuser und ein Schuhgeschäft mussten am Montag Bußgeldbescheide entgegen nehmen, weil sie im Dezember gegen das sächsische Ladenöffnungsgesetz verstoßen haben. Die Geldbußen wurden, gemessen an Tat und Verantwortlichkeit, festgesetzt. Über Höhe des Bußgeldes hüllt sich die Stadt aus Datenschutzgründen in Schweigen. Das Ordnungsamt musste am 2. Advent 2010 feststellen, dass die Firmen verbotswidrig geöffnet hatten und sich somit auch wegen unerlaubter Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonntagen strafbar gemacht hatten.