Bürgerinitiative stellt Antrag auf Rechtsschutz

Die Bürgerinitiative gegen die geplante Justizvollzugsanstalt in Zwickau Marienthal gibt nicht auf. Nach dem Widerspruch gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat soll dieses jetzt mit einem „Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz“ beim Verwaltungsgericht Chemnitz erreicht werden. Der Antrag zielt darauf ab, dass mit Erlass einer einstweiligen Anordnung der Stadt Zwickau der weitere Vollzug des Kaufvertrages mit dem Freistaat sofort untersagt wird und dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens anerkannt wird. Damit wäre die Stadt gezwungen, vor einem weiteren Vollzug des Kaufvertrages, bzw. aller damit zusammenhängenden Maßnahmen, einen Bürgerentscheid durchführen zu lassen. Habe dieser Erfolg, müsste die Stadt nach Auffassung der Initiatoren vom Grundstückskaufvertrag mit dem Freistaat zurücktreten. Selbst bei einer Ablehnung des Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz bleibe immer noch der normale Klageweg zum Verwaltungsgericht.

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