Bio-Tonnen werden gereinigt

Am 10. (ehemaliger Landkreis Zwickauer Land) und 13. Juli (Stadtgebiet Zwickau) beginnt die diesjährige Reinigung der Bio-Tonnen. Die jährliche Reinigung der Bioabfallbehälter ist nach § 16 der Abfallgebührensatzung des Landkreises Zwickau vom 12. Dezember 2013 Bestandteil der „Leistungsgebühr Bioabfall“. Somit fällt für diese Reinigung keine gesonderte Gebühr für die Nutzer der Bio-Tonnen an. Das Amt für Abfallwirtschaft weist jedoch darauf hin, dass nur die durch den Landkreis Zwickau bzw. in dessen Auftrag durch die EGZ mbH geleerten und per Abfallgebührenbescheid des Landkreises Zwickau abgerechneten Bioabfallbehälter gereinigt werden. Diese Leistung gilt somit nicht für privatrechtlich aufgestellte und abgerechnete Bio-Abfallbehälter. Alle zu reinigenden Bioabfallbehälter müssen am angegebenen Reinigungstag bis 7 Uhr an dem Standort bereitgestellt werden, an dem üblicherweise auch alle anderen Abfallbehälter zur Leerung bereitgestellt werden. Vor der Reinigung erfolgt die Leerung der Bioabfallbehälter. Später bereitgestellte Bioabfallbehälter können nicht mit gereinigt werden. Die Reinigung selbst kann sich bis in die Abendstunden oder in Ausnahmefällen auf den nächsten Tag verschieben.