Bewährungsstrafe für Todesfahrer
Im Prozess um den tödlichen Fahrradunfall vom August letzten Jahres in Werdau wurde der angeklagte Autofahrer am Montag zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der 58-jährige Toyota-Fahrer war am Nachmittag des 17. August mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Unteren Holzstraße unterwegs gewesen. An der Kreuzung zur Dr.-Külz-Straße erfasste das Auto einen zehnjährigen Radfahrer. Der Junge wurde dabei so schwer verletzt, dass er noch am selben Tag im Krankenhaus verstarb. Obwohl der Mann den Unfall bemerkt hatte, war er weiter gefahren und erst nach anderthalb Stunden zurückgekehrt. Als Auflage muss der Angeklagte 1.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein bezahlen. Darüber hinaus muss er weitere sechs Monate auf seine Fahrerlaubnis warten. Das Dokument war ihm im November vergangenen Jahres vorläufig entzogen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.