Bewährungsstrafe für Autoverkäufer

Wegen gewerbsmäßiger Untreue in 19 Fällen ist ein Autoverkäufer am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt, worden. Knut S. soll im Zeitraum Mai 2011 bis Ende Dezember 2012 seinen Arbeitgeber, ein großes Zwickauer Autohaus, um mindestens 139.300 Euro gebracht haben. Der Angeklagte, welcher dort seit Anfang Februar als Gebrauchtwagenverkäufer angestellt war, hat bei mindestens 18 Autoverkäufen die eingenommenen Gelder nicht an das Autohaus weiter gereicht, sondern damit unter anderem seine Spielsucht finanziert. Da der Beschuldigte die Einnahmen über einen längeren Zeitraum und in erheblichen Umfang veruntreute, ging das Amtsgericht auch von gewerbsmäßigem Handeln aus. Im Prozess legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Unabhängig davon konnte er anhand der Beweise der Taten überführt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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