Bewährungsstrafe für mutmaßliche Betrügerin

Im Berufungsverfahren gegen Marina S. ist heute das Urteil verkündet worden. Auf Grund der beschränkt eingelegten Berufung hatte das Landgericht nicht mehr über den Schuldspruch der ersten Instanz zu entscheiden, sondern nur noch über das Strafmaß. Wegen gewerbsmäßigen Betruges in 19 Fällen wurde die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem bestätigte der Richter die Beschlagnahme von 71.315 Euro. Das Geld stammt aus den Straftaten der Angeklagten. Damit haben die Geschädigten die Möglichkeit, den erlittenen Schaden durch Rückgewähr der eingezahlten Kapitalbeträge zu kompensieren. Die Beschuldigte, die in Zwickau eine Musikschule leitet, hatte im Internet ein Schneeballsystem betrieben. Damit suggerierte sie den Kapitalanlegern Darlehen an hilfsbedürftige Menschen auszureichen und im Gegenzug dafür – neben der Kapitalrück-zahlung – Renditen von 20 bis 50 Prozent zu erhalten. Tatsächlich wurden keine Darlehen an Hilfsbedürftige ausgereicht. Die teilweise ausgezahlten Zinsen stammten aus neuem eingezahltem Kapital von weiteren Anlegern. In 19 Fällen wurden die Anleger über die Verwendung des eingezahlten Kapitals sowie über dessen Rückzahlung getäuscht. Das Gericht hat die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, weil die Angeklagte nicht vorbestraft ist; geständig war und sich seit dem Tatzeitraum im Jahre 2012 nichts mehr zu schulde kommen ließ.

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