Betreuungsgeld: Rückerstattung lässt auf sich warten

KiTa_Streik_4Das Amt für Schule, Soziales und Sport weist noch einmal darauf hin, dass sich das Verfahren zur Rückerstattung von Betreuungsgeld für den Zeitraum des Kita-Streiks verzögert. Keinem Betroffenen würde aber etwas verloren gehen. Hintergrund ist, dass die Arbeitgeber und die Gewerkschaften bisher noch keine Einigung im Tarifkonflikt erzielen konnten. Erst am 13. August wird es wieder Verhandlungen geben. Sobald ein abschließendes Ergebnis fest steht, wird zeitnah in allen 17 kommunalen Kitas eine Antragstellung zur Rückerstattung möglich sein. Entsprechende Formulare sind bereits in den Einrichtungen. Für Eltern und Alleinerziehende, deren Kinder unter anderem altersbedingt demnächst aus der kommunalen Kita- und Hortbetreuung ausscheiden, werden diese Antragsformulare dann auch parallel im Internet auf den Seiten des Amtes für Schule, Soziales und Sport zur Verfügung gestellt.

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