Beschäftigung Schwerbehinderter melden

BehinderteArbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen noch bis Donnerstag die Beschäftigung von Schwerbehinderten in ihrem Unternehmen für das Jahr 2015 anzeigen. Darauf weist die Zwickauer Agentur für Arbeit hin. Wenn Unternehmen mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen nicht wenigstens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen besetzen, wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Beschäftigtenzahl insgesamt. Das Geld wird ausschließlich für die Integration schwerbehinderter Menschen in Ausbildung, Arbeit und die Gemeinschaft eingesetzt.

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