Beantwortung von Umfragen – Verbraucherzentrale gibt Tipps

VolkszählungIn diesen Tagen bekommen tausende Sachsen Post vom Statistischen Landesamt aus Kamenz. Hintergrund ist die angekündigte Volkszählung. Der Stichtag dafür ist allerdings erst der 9. Mai 2011. Für diese so genannte Zensus-Befragung besteht Auskunftspflicht, d.h. alle Fragen mit Ausnahme des Bereiches Religion müssen beantwortet werden. Ansonsten können die Behörden ein Verwaltungsverfahren einleiten, allerdings nur, wenn auch auf das Erinnerungsschreiben keine Reaktion erfolgt. Einen Verbraucher kann die Nichtbeantwortung dann bis zu 300 Euro kosten. Nach Aussage des Amtes sollen die notwendigen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Auch Interviewer werden im Rahmen der Erhebung tätig sein.

Im Laufe der Jahre sind schon vielen Verbrauchern häufig Umfragen aller Art in die Briefkästen geflattert. Mit derartigen Umfragen ist im Gegensatz zur Zensus-Umfrage keine Verpflichtung verbunden, die zugeschickten Fragebögen auszufüllen oder Interviewern Rede und Antwort zu stehen. Auch Drohungen und Einschüchterungsversuche von diversen Umfragefirmen ändern daran nichts.

Bei Umfragen (auch am Telefon) bestehe laut Verbraucherzentrale häufig die Gefahr, dass persönliche Daten weiterverkauft werden und anschließend der Briefkasten überquillt. Auch wenn in vielen Fällen beteuert werde, dass die Daten keine Rückschlüsse auf die Person geben, ist doch überwiegend nachzuvollziehen, wer den Fragenbogen ausgefüllt hat. Deshalb mahnt die Verbraucherzentrale Sachsen immer wieder, mit seinen persönlichen Daten sparsam umzugehen, diese nicht unnötig preiszugeben und insbesondere keine Kontodaten zu verschicken oder am Telefon zu verraten.

About Post Author