Baumschutz in Sachsen gelockert
Eine Lockerung der kommunalen Baumschutzsatzungen hat der Landtag in Dresden beschlossen. Kleingärten und Bäume auf Grundstücken mit Gebäuden sollen künftig von den Satzungen ausgenommen werden. Der Stammumfang der Bäume darf allerdings nicht größer als einen Meter sein. Und auch eine Erlaubnis zum Fällen der Bäume ist weiterhin nötig. Weiterhin untersagt bleibt das Fällen von Bäumen während der Vegetationsperiode von April bis Oktober. Ausnahmen können von der zuständigen Gemeinde erteilt werden.