Autowaschen sonntags wieder tabu
Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Ladenöffnung aus besonderem Anlass am Donnerstag ebenso für verfassungsgemäß erklärt wie die Sonntagsöffnung von Bibliotheken. Auch Videotheken im Freistaat dürfen sonntags ab 12 Uhr öffnen. Dagegen müssen Waschanlagen sonntags künftig geschlossen bleiben. Das Gericht verwies in seiner Urteilsbegründung auf die besondere Verantwortung der Gemeinden, die auf der Grundlage von sehr eng gefassten Prüfkriterien geplante Sonntagsöffnungen begründen müssen. Ein reines Umsatzinteresse der Gemeinden könne nicht als Begründung für geplante Sonn- und Feiertagsöffnungen herangezogen werden, so der Landesbezirksleiter von ver.di, Thomas Voß. Man werde sehr genau darauf achten, dass die Gemeinden ihrer Verantwortung für die Beschäftigten im Einzelhandel gerecht werden.