Auszahlung für Flutgeschädigte ab Montag

Zwickauer Flutgeschädigte können ab Montag nicht nur den Antrag auf Soforthilfe stellen. Auf Wunsch kann der Betrag auch ausgezahlt werden. Mitarbeiter des Baudezernates, des Bürgeramtes und des Amtes für Finanzen bearbeiten von 10 bis 20 Uhr im Bürgersaal des Rathauses die Anträge der Betroffenen. Unternehmer, die entsprechend der Mitteilungen des Wirtschafts- und des Landwirtschaftsministeriums eine Soforthilfe beantragen wollen, wenden sich bitte direkt an das Büro für Wirtschaftsförderung. Da überflutete Keller oder Schäden durch aufsteigendes Grundwasser von der Soforthilfe ausgeklammert wurden, will die Verwaltung den Kreis der Empfänger erweitern, benötigt dafür aber die Zustimmung des Stadtrates. Geplant sind zusätzliche Haushaltsmittel von 500.000 Euro.

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