Ausweise auf Gültigkeit überprüfen!

ausweis_dpaJeder Bürger ist ab dem 16. Lebensjahr gesetzlich verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dieser Pflicht kommt man auch durch Besitz eines gültigen Reisepasses nach. Es ist die Aufgabe jedes Einzelnen, die Gültigkeitsdauer seines Personaldokuments zu prüfen und rechtzeitig ein neues Dokument zu beantragen. Besitzt man vorsätzlich kein gültiges Dokument, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. Für Reisen ins Ausland benötigt jedes Kind ein eigenes Personaldokument. In Frage kommt ein Kinderreisepass (bis zum 12. Lebensjahr), ein Personalausweis oder Reisepass. Als Pass- und Personalausweisbehörde ist der Bürgerservice im Zwickauer Rathaus zuständig. Für die Beantragung sind die persönliche Vorsprache, ein aktuelles biometrisches Passbild sowie die Geburts- oder Eheurkunde bzw. das Stammbuch erforderlich. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. Das Dokument kann in der Regel nach zwei bis drei Wochen abgeholt werden; Kinderreisepässe werden sofort ausgestellt. Bei Dokumenten für Kinder ist die Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich. – Foto: dpa

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