Ausweisdokumente auf Gültigkeit prüfen

Die Stadtverwaltung Zwickau hat darauf hingewiesen, dass – gemäß Personalausweisgesetz – jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr dazu verpflichtet ist, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dieser Pflicht komme man auch durch Besitz eines gültigen Reisepasses nach. Es ist die Aufgabe jedes Einzelnen, die Gültigkeitsdauer seines Personaldokuments zu prüfen und rechtzeitig ein neues Dokument zu beantragen. Besitzt man vorsätzlich kein gültiges Dokument, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. Dessen Höhe richtet sich nach der Dauer der Ungültigkeit. Für Auslandsreisen benötigt zudem jedes Kind ein eigenes Personaldokument. In Frage kommt ein Kinderreisepass (bis zum 12. Lebensjahr), ein Personalausweis oder Reisepass. Bei bereits vorhandenen Kinderreisepässen ist es während der Gültigkeitsdauer möglich, das Lichtbild und die Größenangabe des Kindes zu aktualisieren. Das Bürgeramt empfiehlt, vor Auslandsreisen die Dokumente aller Familienmitglieder auf Ihre Gültigkeit hin zu prüfen. Als Pass- und Personalausweisbehörde ist der Bürgerservice im Rathaus die Anlaufstelle. Für die Beantragung sind die persönliche Vorsprache, ein aktuelles biometrisches Passbild sowie die Geburts- oder Eheurkunde bzw. das Stammbuch erforderlich (die Urkunde, die den aktuellen Namen wiedergibt). Weitere Informationen zu den Ausweisdokumenten können unter www.zwickau.de/buergerservice nachgelesen werden. – Foto: dpa

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