„Aufstocker“-Betreuung künftig durch Arbeitsagentur

Bezieher von Arbeitslosengeld, die aufstockend Arbeitslosengeld 2 im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft erhalten, werden ab 1. Januar 2017 durch die Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit betreut. Die aufstockenden Leistungen in Form von Arbeitslosengeld 2 zahlt dagegen weiter das Jobcenter. Hintergrund für die Anpassung ist die Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen. Es wird damit dem Versicherungsgedanken der Arbeitslosenversicherung Rechnung getragen. Das bedeutet, dass Bezieher von Arbeitslosengeld notwendige Förderleistungen vom Träger der Arbeitslosenversicherung (Bundesagentur für Arbeit) erhalten und auch in der Arbeitsvermittlung betreut werden. Bisher erfolgten die Betreuung der „Aufstocker“ und die Gewährung von Förderleistungen durch das Jobcenter. Für Änderungen bei den persönlichen Daten ist ab 1. Januar 2017 die Arbeitsagentur zuständig. Mitteilungen explizit zum Arbeitslosengeld 2 sind weiterhin direkt dem Jobcenter zuzuleiten.

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