Aufbewahrungspflicht für DDR-Lohnunterlagen läuft aus

Am 31. Dezember 2011 endet die Pflicht der Arbeitgeber zur Aufbewahrung von Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten. Darauf hat Sachsens Sozialministerin Christine Clauß hingewiesen. Wer noch Lücken in seinem Versicherungsverlauf, aber keinen Sozialversicherungsausweis der DDR mehr hat, sollte sich schnellstmöglichst mit seinem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Andernfalls würden Nachteile bei der Rentenberechnung drohen. Betroffen sein können Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974. Die Deutsche Rentenversicherung Bund geht von rund 286.000 Versichertenkonten in den neuen Bundesländern aus, die noch nicht vollständig geklärt sind.

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