Ärger beim Stornieren von Ägyptenreisen

ägypten„Ich wollte meine Reise nach Ägypten, die ab Mitte März starten sollte, kostenlos stornieren lassen oder wenigstens ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand umbuchen, leider ohne Erfolg“, klagte ein empörter Anrufer an der Sonderhotline der Verbraucherzentrale Sachsen. Immerhin habe ja sogar das Auswärtige Amt vor Reisen in diese Region gewarnt und dringend abgeraten. Ähnlich enttäuscht waren auch andere Anrufer, die ihre Reise in das nordafrikanische Land zwar erst im Sommer antreten, vorsorglich aber lieber jetzt schon ihren Vertrag kündigen wollten. Vor allem kleinere Reiseveranstalter zeigten sich unnachgiebig und lehnten diese Wünsche mit dem Hinweis ab, dass der Reisetermin noch relativ weit weg sei.
 
Tatsächlich, so die Verbraucherzentrale, ist bei einer langfristig gebuchten Reise die Prognose, ob eine erhebliche Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung zum Zeitpunkt des Reiseantritts noch gegeben ist, nicht immer leicht. So sei es auch nicht verwunderlich, dass manche Reiseveranstalter auf Kündigungswünsche wegen höherer Gewalt umso ablehnender reagieren, je länger es bis zum Reiseantritt noch dauert.
 
„Dennoch empfehlen wir, bei offensichtlichem Vorliegen von Kündigungsgründen wegen höherer Gewalt möglichst frühzeitig unter Berufung darauf zu kündigen“, rät Bettina Dittrich, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Ist der Kündi-gungsgrund der höheren Gewalt strittig, der Reisende will aber die Reise auf keinen Fall antreten, empfiehlt es sich, sich Umbuchungsangebote unterbreiten zu lassen. Steht fest, dass höhere Gewalt vorliegt, dürften keine Umbuchungsgebühren in Rechnung gestellten werden

Bei Fragen zu Reisen nach Ägypten steht die Verbraucherzentrale Sachsen in ihren Beratungseinrichtungen und am Telefon unter 0900-797777 (1,24 € je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) auch weiterhin gern Rede und Antwort.

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