Arbeitslosmeldung für Schulabgänger?
Schulabgänger des Jahres 2010 müssen sich nach dem Schulabschluss nicht arbeitslos melden, wenn sie innerhalb der nächsten vier Monate entweder eine betriebliche oder schulische Ausbildung oder ein Hochschulstudium beginnen. Gleiches gilt für alle, die innerhalb dieser Zeit den Zivildienst oder einen Freiwilligen Dienst antreten bzw. zur Bundeswehr gehen. Hintergrund ist die Regelung der Rententräger, wonach Zeiten bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten für die Rentenanwartschaft anerkannt werden können, ohne dass eine Meldung bei der Arbeitsagentur notwendig ist. Auch die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld sind in diesem Zeitraum auch ohne Arbeitslosmeldung erfüllt.
Ausnahmen: Wird der Übergangszeitraum von bis zu vier Monaten überschritten oder der Jugendliche erhält eine Studienplatzabsage, muss er sich, um leistungs-rechtliche Nachteile zu vermeiden, sofort nach Kenntnis der geänderten Umstände persönlich in der Agentur für Arbeit Zwickau arbeitslos melden. Über Details zu den Rentenanwartschaftszeiten informiert der zuständige Rententräger. Für Fragen zum Kindergeld ist die Familienkasse, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, unter Telefon 01801 54 63 37* erreichbar.
*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min