Arbeitslosigkeit und Urlaubsplanung

Anlässlich der bevorstehenden Winterferien haben Arbeitsagentur und Jobcenter Zwickau ihre Kunden darauf hin gewiesen, dass bei einer geplanten Urlaubsreise einige gesetzliche Regeln zu beachten sind. Bezieher von Arbeitslosengeld müssen die geplante Abwesenheit mit ihrer Arbeitsagentur oder dem Jobcenter abstimmen. Wichtig dabei ist, dass sich durch einen Urlaub kein Arbeitsangebot verzögern, kein Vorstellungsgespräch platzen und keine Weiterbildung verschieben darf. Erfolgt die vorherige Meldung nicht, stellt der Leistungsträger die Zahlung ein und/oder prüft eine Sanktionierung und fordert die zuviel gezahlten Beträge zurück, wenn während dieser Zeit einer Einladung in die Arbeitsagentur oder das Jobcenter nicht nachgekommen wurde. Die Zustimmung zur geplanten Abwesenheit kann telefonisch unter  08004 5555 00 eingeholt werden.

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