Arbeitslosengeld: So geht’s schneller

Damit Anträge auf Arbeitslosengeld ohne Komplikationen und somit schnell bearbeitet werden können, rät die Arbeitsagentur Arbeitgebern, die für die Berechnung erforderliche Arbeitsbescheinigung nicht erst nach der letzten Lohnabrechnung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszufüllen. Es sei ausreichend, die Angaben für die bereits abgerechneten Monate zu bescheinigen. Die Arbeitsbescheinigung muss auch nicht mehr in Papierform eingereicht werden. Mit der neuen eService-Funktion könne eine Einbindung in die Lohnabrechnungssoftware erfolgen. Die Übermittlung an die Arbeitsagentur erfolge dann unbürokratisch und ohne Postweg online über das bekannte Sozialversicherungs-Meldeverfahren oder die Eingabehilfe des SV-Net. Arbeitgeber sparen somit Zeit, Aufwand und Porto.

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