Arbeitslose müssen ihren Urlaub melden

Arbeitsagentur_BIZ_EingangArbeitsagentur und Jobcenter Zwickau machen darauf aufmerksam, dass die Kunden bei einer geplanten Reise einige gesetzliche Regeln beachten müssen. Bezieher von Arbeitslosengeld müssen die geplante Reise im Vorfeld mit der Agentur bzw. dem Jobcenter abstimmen. Wichtig ist dabei, dass sich durch die Reise kein Arbeitsangebot verzögern, kein Vorstellungsgespräch platzen und keine Weiterbildung verschoben werden darf. Erfolgt die vorherige Meldung nicht, stellt der Leistungsträger die Zahlung ein und/oder prüft eine Sanktionierung und fordert die Überzahlungsbeiträge zurück, wenn während dieser Zeit einer Einladung in die Arbeitsagentur oder das Jobcenter nicht nachgekommen wurde. Die Zustimmung zur geplanten Abwesenheit kann telefonisch unter 08004 5555 00 eingeholt werden. Kunden des Jobcenters können sich zudem unter der Telefonnummer 0375 60 600 in den Urlaub abmelden.

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