Arbeitsagentur in Urlaubsplanung einbeziehen!

Anlässlich der bevorstehenden Urlaubszeit weist die Zwickauer Arbeitsagentur darauf hin, dass die Kunden bei einer geplanten Urlaubsreise einige gesetzliche Regeln beachten müssen. Mit dem Bezug von Lohnersatzleistungen hat der Gesetzgeber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. Dazu gehört, dass Bezieher von Arbeitslosengeld mit ihrer Arbeitsagentur die geplante Ortsabwesenheit vorher abstimmen müssen. Durch die Ortsabwesenheit darf sich z.B. kein Arbeitsangebot verzögern, kein Vorstellungsgespräch platzen und keine Weiterbildung verschieben. Erfolgt die vorherige Meldung nicht, werden die Leistungen zu Unrecht bezogen. Der Leistungsträger stellt die Zahlung ein und/oder prüft eine Sanktionierung und fordert die Überzahlungsbeträge zurück, wenn während dieser Zeit einer Einladung in die Arbeitsagentur oder das Jobcenter nicht nachgekommen wurde. Die Zustimmung zur geplanten Abwesenheit kann telefonisch unter  08004 5555 00 eingeholt werden.

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