Arbeitsagentur in Urlaubsplanung einbeziehen

Arbeitsagentur_FahneNach Beginn der Urlaubszeit haben Arbeitsagentur und Jobcenter Zwickau darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Kunden bei einer geplanten Urlaubsreise einige Regeln beachten müssen. Dazu gehört, dass Bezieher von Arbeitslosengeld die geplante Ortsabwesenheit im Vorfeld mit Arbeitsagentur bzw. Jobcenter abstimmen müssen. Durch die Ortsabwesenheit darf sich kein Arbeitsangebot verzögern, kein Vorstellungsgespräch platzen und keine Weiterbildung verschieben. Erfolgt die vorherige Meldung nicht, stellt der Leistungsträger die Zahlung ein und/oder prüft eine Sanktionierung und fordert zuviel gezahlte Beträge zurück, wenn während dieser Zeit einer Einladung in die Arbeitsagentur oder das Jobcenter nicht nachgekommen wurde. „Wer arbeitslos ist und Urlaub plant, muss diesen persönlich oder telefonisch bei der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter melden. Liegt die Bestätigung von dort vor, ist eine Weiterzahlung der Leistungen für bis zu drei Wochen möglich“, so Agentur-Sprecherin Mirjam Sobe und fügt hinzu, dass der Zeitraum von drei Wochen innerhalb eines Kalenderjahres auch in mehreren Abschnitten genommen werden könne. Die Zustimmung zur geplanten Abwesenheit kann telefonisch unter 0375 60 600 eingeholt werden.

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