Änderungen im Bundeselterngeldgesetz ab 01.01.2011

ElterngeldZum 1. Januar 2011 treten die Änderungen des Bundeselterngeldgesetzes in Kraft. Darüber haben in den letzten Wochen auch die Elterngeldstellen vor Ort betroffene Eltern informiert. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten sich alle Empfänger nochmals mit ihren Elterngeldstellen in Verbindung setzen, empfiehlt Sachsens Sozialministerin Christine Clauß. Die Neuregelung gelte auch, wenn bereits ein Elterngeldbescheid vorliegt.

Die neuen Regelungen haben außerdem Konsequenzen für Elterngeldberechtigte mit einem Nettoeinkommen von mehr als 1.200 Euro vor der Geburt ihres Kindes, für Eltern mit ausländischen Einkünften und solche, die der sogenannten „Reichensteuer“ nach dem Einkommenssteuergesetz unterliegen.

Elterngeldbezieher, die noch kein Informationsschreiben von ihrer Auszahlungsstelle erhalten haben, sollten dieses umgehend anfordern.

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