An Gültigkeit von Ausweisen denken!
Bürger sollten an die Gültigkeitsdauer ihrer Ausweise denken und rechtzeitig neue Dokumente beantragen. Darauf macht das Bürgeramt der Stadt Zwickau aufmerksam. Ab dem 16. Lebensjahr ist grundsätzlich jeder dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Für Auslandsreisen benötigen inzwischen auch Kinder ein eigenes Dokument. Ausweise und Pässe können im Bürgerservice im Rathaus beantragt werden. Mitzubringen sind ein aktuelles biometrisches Passbild sowie eine Geburts- oder Eheurkunde. Die Gebühr ist bei der Antragsstellung, die persönlich erfolgen muss, zu entrichten. Das Dokument kann in der Regel nach zwei bis drei Wochen abgeholt werden. Die Behörde weist außerdem darauf hin, dass es eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn man vorsätzlich über kein gültiges Dokument verfügt. Diese kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. Nähere Informationen gibt es unter www.zwickau.de.