Amt bietet kostenfreien Impfschutz an
Die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen haben sich darauf geeinigt, die Kosten der Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Impfung für das 3. und 4. Quartal in voller Höhe zu übernehmen. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass es sich dabei um eine Ausnahmesituation handelt. „Ich empfehle diese Impfung insbesondere allen Bürgern der Geburtsjahre 1958 bis 1970, da für diese Jahrgänge die Impfung bisher nicht regelmäßig kassenseitig bezahlt worden ist, und natürlich allen Personen, die nachweislich keine Maserninfektion durchgemacht bzw. keinen ausreichenden Impfschutz erhalten haben.“ so die Amtsärztin des Landkreises, Carina Pilling. Der Schaden, den eine Infektion mit dem Virus anrichten könne, sei um ein Vielfaches höher als mögliche Impffolgen. Des Weiteren appelliert Pilling an die Fürsorgepflicht der Eltern/Erzieher hinsichtlich der Infektionsverhütung und -bekämpfung bei Kindern und Jugendlichen und an die Verantwortung eines jeden Einzelnen seiner eigenen Gesundheit und der seiner nächsten Umgebung gegenüber. Die Impfsprechstunde findet im Verwaltungszentrum Zwickau, Werdauer Straße 62, immer dienstags von 15 bis 17 Uhr statt.