Alter Trick mit Zeitschriftenabos

Erneut und immer wieder werden Verbraucher von Werbern angesprochen, um sie mit diversen Versprechungen in ein Zeitschriftenabonnement zu locken. Da sollen Daten in ein rotes Heftchen geschrieben werden oder man soll an einer Gutscheinaktion teilnehmen. Oftmals wird diesen Versprechungen geglaubt und eine Unterschrift gegeben. Was die Verbraucher meist nicht wissen können, erfahren sie einige Wochen später. Dann werden sie als neue Kunden für ein Zeitschriftenabonnement begrüßt. Dahinter steckt vielfach die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG Stockelsdorf und/oder der VSR Verlag Service GmbH München. Beide Firmen sind der Verbraucherzentrale Sachsen schon seit Jahren auf Grund zahlreicher Beschwerden keine Unbekannten. Ein auf der Straße oder an der Haustür abgeschlossenes Zeitschriftenabonnement kann aber nach den Vorschriften über außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen, früher als Haustürgeschäfte deklariert, widerrufen werden. Die Frist dafür beträgt 14 Tage und beginnt, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß belehrt wurde.

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