Alte Krankenversichertenkarte wird ungültig

Ab 1. Januar 2015 können alte Krankenversicherungskarten nicht mehr benutzt werden. Die behandelnden Ärzte haben zu diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit mehr, diese einzulesen, selbst wenn die alten Karten noch nicht abgelaufen sind. Die meisten Versicherten sind bereits im Besitz der elektronischen Gesundheitskarte mit Lichtbild des Inhabers. Auch Karten ohne Foto sind gültig, z. B. bei Kindern unter 15 Jahren und bei Versicherten, die an der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken können. „Wer tatsächlich noch keine elektronische Gesundheitskarte besitzt, steht im Krankheitsfall trotzdem nicht ohne ärztliche Hilfe da“, informiert Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. In Ausnahmefällen kann die Kasse auch eine Ersatzbescheinigung ausstellen, beispielsweise wenn die Karte verloren gegangen ist oder der Versicherte die Kasse gewechselt hat. Dabei kann der Arzt nach Ablauf von zehn Tagen eine Privatvergütung für die Behandlung verlangen. Gleiches gilt z. B. auch für Psychotherapeuten, Physiotherapie oder auch bei Medikamenten, die privat bezahlt werden müssen. Sein Geld erhält man aber wieder, wenn bis zum Ende des Quartals eine zum Zeitpunkt der Behandlung gültige elektronische Gesundheitskarte nachgereicht wird. Sollte ein Notfall vorliegen, muss der Patient auch ohne elektronische Gesundheitskarte behandelt werden.

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