Alkoholisiert den Schwager erstochen
Zwickau. (lgzwi) – Das blutige Ende einer gemeinsamen Zecherei steht im Mittelpunkt der Verhandlung des Schwurgerichts Zwickau am Donnerstag den 14. Oktober 2010 09.00 Uhr. Unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des Landgerichts Zwickau Klaus Hartmann verhandelt die Große Strafkammer als Schwurgericht gegen den zur Tatzeit 50-jährigen in Kasachstan geborenen deutschen Staatsangehörigen Sergej G. (1 Ks 300 Js 8636/10)
Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Zwickau hat der Angeklagte am 22. April 2010 zwischen 11.50 Uhr und 12.05 Uhr seinen Schwager Isman vor dessen Wohnhaus in Limbach-Oberfrohna mit einem Küchenmesser (Klingenlänge 12,5 cm) zweimal in den linken Brustbereich und zweimal in den linken Arm gestochen. Dadurch erlitt der Geschädigte 42-jährige Isman, ebenfalls gebürtiger Kasache, eine Durchstichverletzung des Herzens mit Einblutung in den Herzbeutel und die linke Brustbeinhöhle. An den Verletzungen starb Isman noch am Tatort.
Der Tat vorangegangen war ein gemeinsamer Alkoholgenuss mit einem weiteren Beteiligten. Dabei kam es zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer zu einem Streit, in dessen Verlauf der später Getötete den Angeklagten beschimpfte und ihn mit einem Küchenmesser am linken Arm verletzte. Der Angeklagte stand zum Tatzeitpunkt nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zwickau unter starkem Alkoholeinfluss. Dem Angeklagten, der sich bereits seit 26. April 2010 in Untersuchungshaft befindet, wird von der Staatsanwaltschaft Zwickau ein Verbrechen des Totschlags zur Last gelegt. Zur Hauptverhandlung, die vorerst auf vier Verhandlungstage angesetzt ist, sind neben einer Reihe von Zeugen zwei medizinische Sachverständige geladen.