AKW nimmt Einwände gegen ZEV-Wärmepreise zurück

Die Zwickauer Energieversorgung und das Immobilienunternehmen AKW GbR haben ihren am Landgericht anhängigen Zivilrechtsstreit über die Höhe der in Rechnung gestellten Wärmepreise beigelegt. Gegenstand der Auseinandersetzung, in dem die ZEV eine Forderung von knapp 25.000 Euro aus der Belieferung von drei Mehrfamilienhäusern in Zwickau mit Wärme geltend gemacht hat, waren Behauptungen von Kurt Fliegerbauer, Generalbevollmächtigter der AKW, nach denen die Wärmepreise der ZEV unangemessen hoch und vereinbarte Preisanpassungsregelungen unwirksam seien. Ferner behauptete die AKW eine angeblich überdimensionierte Zuführung von Fernwärme und verlangte ihrerseits die Rückzahlung von ca. 20.000 Euro. Der Einigung vorausgegangen war eine Verhandlung im Dezember am Landgericht, in der der Vorsitzende Richter die Parteien darüber informierte, dass er der Rechtsauffassung der ZEV folge und beabsichtige, der Klage vollumfänglich (mit Ausnahme eines Teiles einer Zinsforderung) stattzugeben und die Widerklage abzuweisen. Nach Mitteilung des Prozessbevollmächtigten der ZEV sieht der Vergleich neben der vollständigen Bezahlung der Rechnungen durch die AKW vor, dass die GbR jetzt und in Zukunft keine Einwendungen mehr gegen die derzeit geltende vertragliche Preisanpassungsregelung erhebt, die Prozesskosten zu 4/5 von der AKW GbR getragen werden und die ZEV auf Zinsansprüche verzichtet. Neben der jetzt erfolgten Einigung hat die ZEV auch in weiteren Auseinandersetzungen mit Kunden, für die Fliegerbauer als Bevollmächtigter aufgetreten ist und die Bezahlung von Fernwärmelieferungen mit einem Gesamtwert von 100.000 Euro mit gleicher Argumentation angegriffen hatte, entsprechende Vergleiche abgeschlossen. Die Kunden haben sich auch in diesen Vereinbarungen unter anderem zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet.

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