Ab 21. Dezember gilt „Weihnachtsfrieden“

Ratshaus_GeldAuch in diesem Jahr hält die Zwickauer Stadtverwaltung den sogenannten Weihnachtsfrieden ein. Dementsprechend wird vom 21. Dezember 2015 bis zum 3. Januar 2016 grundsätzlich auf Vollstreckungsmaßnahmen offener Forderungen von Privatpersonen verzichtet. Ausnahmen gibt es lediglich, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der Forderung droht.

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