15 Millionen Euro für Schulen und Kindergärten
Der Freistaat stellt 15 Millionen Euro für die Sanierung und den Neubau von Schulen, Schulsporthallen sowie Kindertagesstätten im ländlichen Raum bereit. Das Geld stammt unter anderem aus Steuermehreinnahmen. Fördervoraussetzung ist bei Sanierungen das Einhalten hochwertiger energetischer Standards, bei Neubauten gilt der Passivhausstandard. Die zusätzlichen Mittel ermöglichen auch die Umsetzung besonders kostenintensiver Bauvorhaben. Die zu fördernden Projekte werden über ein besonderes Auswahlverfahren ausgewählt. Die Träger der Einrichtung können ihre Projekte bis zum 30. April beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einreichen. Ab Mitte Juni ist mit der Bekanntgabe der zur Förderung ausgewählten Baumaßnahmen zu rechnen. Danach ist die Beantragung der Fördermittel bei den zuständigen Landratsämtern möglich.