120 Millionen Euro für Straßen- und Brückenbau

Zur Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben in kommunaler Trägerschaft stellte der Freistaat in diesem Jahr insgesamt 120 Millionen Euro bereit. Mit dem Geld soll der Ausbau sowie die Instandsetzung und Erneuerung von verkehrswichtigen inner- und außerörtlichen Straßen, Ingenieurbauwerken, Radverkehrsanlagen und die Wiederherstellung der vom Hochwasser 2010 geschädigten Infrastruktur finanziell unterstützt werden. Der Regelfördersatz beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens. Antragsberechtigt sind Gemeinden, kreisfreie Städte oder Landkreise, soweit sie Baulastträger sind oder die Kosten aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen zu übernehmen haben. Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV).

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