10 Jahre „Hartz IV“

Arbeitsagentur_Logo_ZwickauInsgesamt 378 885 Personen lebten in Sachsen im Januar nach vorläufigen Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit in 223.640 so genannten Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften. Sie erhalten Unterstützungsleistungen zum Bestreiten ihres Lebensunterhaltes bzw. ihrer Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch). Diese Leistung wird oft auch als ALG II bezeichnet. Tatsächlich werden als „Arbeitslosengeld II“ aber nur die SGB II-Leistungen für Erwerbsfähige gewährt (das waren 283.071 Personen), nicht Erwerbsfähige erhalten Sozialgeld. Über 95 Prozent der 95.814 nicht erwerbsfähigen Personen in diesen Bedarfsgemeinschaften waren Kinder (unter 15 Jahren). Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes sind SGB II-Leistungen seit ihrer Einführung zum 1. Januar 2005 die am häufigsten gewährten Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Ende 2005 machten sie im Freistaat 94,2 Prozent der sogenannten Mindestsicherungsleistungen aus, 2013 waren es noch 89,7 Prozent. Der starke Rückgang der Hartz IV-Empfänger-Zahlen in Sachsen von 2006 bis 2013 bewirkte ein Sinken der Mindestsicherungsquote von 14,1 auf 10,8 Prozent.

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