Zweieinhalb Jahre Bewährung wegen versuchter Nötigung

Eine Zwickauerin, welche den Staat und seine Institutionen ablehnt, wurde heute zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung setzte das Amtsgericht für die Dauer von 2 Jahren sechs Monaten zu Bewährung aus. Birgit F. wird zur Last gelegt, mit Hilfe nicht existenter Geldforderung in Höhe von 60 Millionen US-Dollar gegen eine Beamtin der Staatsanwaltschaft und in Höhe von 130 Millionen gegen eine Gerichtsvollzieherin versucht zu haben, die Vollstreckung von Geldstrafen wegen rechtskräftiger Verurteilungen in früheren Strafverfahren abzuwenden. Dabei soll die 63-Jährige zunächst die Forderungen in den USA per Internet eingetragen haben, um diese sodann an ein Inkassounternehmen mit Sitz auf der Insel Malta abzutreten, welche dann die Forderungen geltend gemacht haben soll. Der Angeklagten, welche sich selber als „Mensch“ und „natürliche Person“ bezeichnet und bestreitet, Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland und auch keine „Reichsdeutsche“ zu sein, wurde versuchte Nötigung vorgeworfen. Der Verteidiger hatte eine Verfahrenseinstellung gefordert, weil sich das Verfahren nicht „gegen den Menschen Birgit“ richten würde, die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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