Zwei Jahre Bewährung für Meeraner Schläger

Wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, diverser Verstöße gegen das Waffengesetz und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist ein 27-jähriger Meeraner jetzt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Thorsten S. war in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Sachbeschädigungen mit dem Gesetz in Konflikt geraten. In Meerane fiel er seinen Nachbarn außerdem durch ständiges lautes Abspielen von Musik in seiner Wohnung auf. Die Anzeige einer Mitbewohnerin löste letztlich eine regelrechte Serie von Beleidigungen, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen aus. Mitbewohner wurden beleidigt und angepöbelt. Außerdem trat er die Haustür ein, beschädigte Fenster und die Briefkastenanlage. Wurde der Mann darauf angesprochen, schlug er sofort auf sein Gegenüber ein und misshandelte den am Boden Liegenden mit Fußtritten. In der Silvesternacht 2012/2013 schließlich eskalierten seine Gewalttätigkeiten, bei denen meist Alkohol im Spiel war. Zunächst verletzte er einen zufällig vorbeikommenden Radfahrer mit der Faust im Gesicht. Als er und ein weiterer Beschuldigter von einer 65-jährigen Mitbewohnerin auf die am Haus verursachten Schäden angesprochen wurde, schlug er der Frau ins Gesicht und fügte ihr, gemeinsam mit seinem Komplizen, durch Tritte weitere Verletzungen zu. Unmittelbar darauf schlug der Verurteilte einem anderen Anwohner derart auf den Kopf, dass der Mann ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Nachdem Zeugen darauf hingewiesen hatten, dass der Schläger auch antisemitische Parolen und verfassungswidrige Grußformen skandierte, übernahm das Operative Abwehrzentrum Rechtsextremismus die weiteren Ermittlungen.

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